Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wir unterstützen Sie bei der Einführung und zeigen Ihnen den Nutzen eines funktionierenden BEM

Wir begleiten Sie bei der Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und unterstützen Sie dabei, wie ein funktionierendes Eingliederungs-management im Betrieb umgesetzt werden kann.

Im Jahr 2004 hat die Regelung zum so genannten betrieblichen Eingliederungs-management (BEM) den Eingang in das Sozialgesetzbuch IX (§ 84 Abs. 2) gefunden.

Danach ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, die Durchführung eines Verfahrens anzubieten. 
Es werden gemeinsam Möglichkeiten abgeklärt werden, wie eine aktuell bestehende Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.
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